
GARANTIE
HERSTELLERGARANTIE
Lexus steht für Qualität und Zuverlässigkeit. Aus diesem Grund bieten alle unsere Fahrzeuge eine Herstellergarantie.
VORTEILE DER LEXUS GARANTIE
Ob kurzfristige Geschäftsreise oder Wochenendtrip, mit der Lexus Herstellergarantie können Sie sicher sein, dass jede Fahrt reibungslos verläuft. Sie erhalten auf Ihren neuen Lexus eine Fahrzeuggarantie von bis zu drei Jahren oder auf die ersten 100.000 km – je nachdem was zuerst eintritt. Zudem beinhaltet die Garantie fünf Jahre Deckung auf die Hybrid-Komponenten Ihres Fahrzeugs. So kommen Sie jederzeit sicher ans Ziel.

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WIE LANGE WÄHRT DIE HERSTELLERGARANTIE?
Die Herstellergarantie umfasst bis zu drei Jahre oder die ersten 100.000 km. Sie beinhaltet zusätzlich 5 Jahre Hybrid-Garantie auf die Hybrid Komponenten Ihres Fahrzeugs.
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WAS BEINHALTET DIE HERSTELLERGARANTIE?
Die Herstellergarantie beinhaltet eine umfassende Deckung bei technischen Fehlern, gegen Durchrostung der Karosserie und der Hybrid-Komponenten Ihres Fahrzeugs.
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WAS KOSTET DIE LEXUS GARANTIE?
Sie erhalten auf Ihren neuen Lexus eine umfangreiche Fahrzeuggarantie von bis zu drei Jahren. Zusätzlich bietet Ihnen Lexus eine Vielzahl weiterer Lexus Select Garantien.
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WAS PASSIERT, WENN DIE FAHRZEUGGARANTIE ENDET?
Wenn Ihre Lexus Fahrzeuggarantie endet, gilt das nicht auch für unseren Service. Dank der Lexus Select Garantie sind Sie weiterhin entspannt unterwegs. Verlängern Sie einfach Ihre Neuwagengarantie sukzessive bis zu einem Fahrzeugalter von acht Jahren und bis zu einer Laufleistung von 1.000.000 km. Die Garantie gilt ebenfalls für Gebrauchtfahrzeuge, sofern diese nicht älter als 60 Monate sind und die Laufleistung unter 160.000 Kilometern liegt. Mehr Informationen dazu erhalten Sie einfach bei Ihrem Lexus Vertragshändler.
WAS IST IM GARANTIESCHUTZ ABGEDECKT?
Klimaanlage |
Automatikgetriebe |
Bremssystem |
Abdeckungen |
Kupplung |
Kühlungssystem |
Dieseleinspritzsystem |
Elektronik |
Elektronische Zündung |
Allradantrieb |
Kraftstoffsystem |
Getriebe und Schaltgetriebe |
Öllecks |
Antriebswelle |
Hinterachse |
Lenkung |
Aufhängung |
Turbolader |
WAS IST NICHT IM GARANTIESCHUTZ ABGEDECKT?
Batterie (Hydridbatterie ist abgedeckt) |
Bremsen und Kupplung bei Verschleiß |
Korrosion am Auspuff |
Einstellung der Sicherheitsgurte |
Austausch von Glasscheiben bei Bruch oder Außeneinwirkungen |
Polster |
Licht, Glühlampen und Scheinwerfer |
Lack und Karosserie |
Fahrzeugräder |
Wartungsfähige Fahrzeugteile |
Schadensregelungen an Fenstern und Türschloss |